Bei obstruktiv bedingten Schlaf-Atmungsstörungen (OSAS) stehen dem Patienten nach Antragstellung durch den Schlafmediziner/HNO-Arzt eine vollständige oder teilweise Erstattung der Kosten zu (SGB V, Heil- und Hilfsmittel, Produktgruppe 14)
weitere Informationen erhalten Sie unter: